Leitlinien der dritten Rhonekorrektur
Der Kanton Wallis versinkt immer tiefer im Sumpf!
Der Staatsrat ignoriert den Aufruf unabhängiger Expert*innen – darunter der Technischen Kommission für Hochwasserschutz (CIPC) – und senkt mit seinen neuen Leitlinien die Hochwasserschutzziele in der Rhoneebene, indem er den vorgesehenen Raum für die zukünftige Rhône reduziert.
Verzögerung
Seit der Entscheidung im Mai 2024 hat der Staatsrat 17 Monate gebraucht, um Leitlinien zu präsentieren, die nichts Konkretes liefern. Dadurch verzögert sich die dringend notwendige Umsetzung des Hochwasserschutzes. Das bereits ausgearbeitete PAR3-2016 könnte sofort die sechs wichtigsten Sicherheitsmassnahmen öffentlich auflegen. Die neuen Leitlinien setzen jedoch auf eine sektorielle Vorgehensweise. Das gefährdet einen einheitlichen Schutz in der ganzen Ebene. Zudem drohen weitere Verzögerungen bei der Genehmigung der Ausführungsprojekte.
Finanzierung nicht gesichtert
Die Verkleinerung des Raums der Rhône und die Abschwächung der ökologischen Ziele widersprechen den gesetzlichen Vorgaben. Dadurch wäre der Bundesbeitrag von 2019 nicht mehr gesichert. Das Projekt müsste erneut vom eidgenössischen Parlament finanziert werden. Auch bereits ausbezahlte Bundesgelder könnten infrage gestellt werden. Es ist zudem unklar, ob das Parlament bereit wäre, die Planung eines bereits genehmigten Projekts doppelt zu bezahlen.
Reduzierter Schutz der Ebene
Die gesenkten Schutzziele treffen auf zunehmende extreme Wetterereignisse. Dadurch können geringe und mittlere Gefahrenzonen nicht mehr aus der Gefahrenkarte entfernt werden. Das macht zusätzliche, strenge raumplanerische Massnahmen notwendig. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie der Kanton Wallis die Verantwortung trägt, wenn in unzureichend geschützten Gebieten Schäden entstehen.
Nichtbeachtung Gesetzgebung
Die Leitlinien stellen die ökologischen Ziele des PAR3-2016 als übertrieben dar. Tatsächlich entsprechen diese jedoch bereits dem gesetzlichen Mindestmass für den Gewässerschutz. Eine Reduktion dieser Ziele wäre gesetzeswidrig. Sie würde zudem auf erheblichen Widerstand stossen.